Was wird bewertet
Bewertet wird die Ergebnisqualität: Das was beim Bewohner ankommt.
Dabei werden folgende Bereiche unterschieden:
A. Miteinander – Füreinander
Erfasst wird z.B.: Wie selbst bestimmt kann ein Bewohner in der Einrichtung leben? Inwieweit stellt sich die Einrichtung auf die Bedürfnisse ihrer Bewohner ein? Werden diese gefragt oder wird über sie bestimmt? Wie viel Privatheit ist ihnen möglich? Was wird seitens der Einrichtung getan, um die Bewohner in ihrer Selbstständigkeit zu fördern und körperlich wie geistig fit zu halten? Welche Angebote werden gemacht? Wie geht die Einrichtung mit Angehörigen um, wie mit kritischen Situationen und Beschwerden? Wie ist die personelle Situation und das Arbeitsklima im Haus? Sind ehrenamtliche Helfer willkommen und werden diese integriert? Wie geht man in der Einrichtung mit Sterbenden und verstorbenen Bewohnern um?
Kriterien: Miteinander
B: Pflege und Behandlung
In diesem Teil wird geprüft, inwieweit die pflegerische und medizinische Versorgung in der Einrichtung fachlich angemessen und gleichzeitig menschenwürdig geschieht. Gefragt wird z.B.: Werden Bewohner bei Unruhe fixiert oder wird auf menschliche Weise und kompetent mit dem Problem umgegangen? Machen Bewohner einen apathischen Eindruck? Werden sie gar medikamentös ruhig gestellt oder werden sie ihrem Krankheitsbild entsprechend mit Zuwendung begleitet und gefördert?. Wird Sondenernährung möglichst vermieden und nur im besonders begründeten Einzelfall im Sinne des Bewohners genutzt? Ergeben sich bei solchen Fragen Zweifel an einer menschenwürdigen Praxis kann die Einrichtung die Bewertung nicht bestehen.
Kriterien: Pflege
C: Wohnen und Service
In diesem Teil wird die Wohn- und Dienstleistungsqualität beurteilt: Wie ist zum Beispiel die räumliche Ausstattung, die Sauberkeit, Wäscheversorgung etc. zu bewerten? Wie ist die Qualität der Küche, die Beschaffenheit und Frische der Malzeiten? Wie ist insgesamt die Fähigkeit der Einrichtung zu bewerten, den Bewohnern trotz Hinfälligkeit ein Leben in ihrem Sinne zu
Kriterien: Wohnen
Maßstab für diese Kriterien ist die
Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
www.pflege-charta.de.
Es wurden rund 120 Ergebniskriterien definiert, die so angelegt sind, dass sie durch Beobachtung und Befragung in der vorgesehenen Zeit erfasst werden können. Darüber hinaus wurden abgestufte Ergebnismerkmale pro Kriterium formuliert.
Zur Bewertung der Ergebnisse dient ein Punktesystem, mit einer Skala von 1-9.
Beispiel
1. SelbstbestimmungZIelKriterium - Ergebnisdefinition: Ergebnismerkmale differenziert
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Überwiegend handelt es sich bei den Ergebniskriterien um subjektiv erfassbare "weiche" Faktoren, eben solche, die bei den bislang üblichen Kontrollen und Zertifizierungen kaum erfasst werden. Anders als Heimaufsicht und MDK messen und wiegen die Gutachter nichts, auch die Dokumentation wird eher am Rande bewertet. Vielmehr versuchen wir über teilnehmende Beobachtung und gezielte Fragen die jeweilige Qualität anhand definierter Merkmale herauszufinden. Damit hier eine hohe Zuverlässigkeit gewährt werden kann, sind für die Neubegutachtung 2-4 Personen vorgesehen, je nach Größe der Einrichtung.
Kriterien die mangels Gelegenheit oder aus anderen Gründen in der betreffenden Einrichtung nicht bewertet werden können, werden gestrichen. So kann es vorkommen, dass von den 120 Bewertungsmöglichkeiten z.B. nur 100 Bewertungen vorgenommen werden.